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  • AutorenbildStephan Kadelke

Änderungen der Bauordnung und Bauvorlagenverordnung Schleswig-Holstein (BauVorlVO)zu Barrierefrei

Aktualisiert: 1. Aug. 2023

Seit dem 1. September 2022 gelten in Schleswig-Holstein eine neue Bauordnung und eine neue Bauvorlagenverordnung. Zwar wird nicht konkret ein Barrierefrei-Konzept gefordert, jedoch müssen die Bauvorlagen um folgende Aspekte ergänzt werden:


§ 1 Begriff, Beschaffenheit, Verfahren (1) Bauvorlagen sind die einzureichenden Unterlagen, die für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags […] erforderlich sind. […]

§ 3 Bauliche Anlagen Bei baulichen Anlagen sind vorzulegen […] 1. ein Auszug aus der Liegenschaftskarte und der Lageplan (§ 7), 2. die Bauzeichnungen (§ 8), 3. die Bau- und Betriebsbeschreibung (§ 9), […] 8. Angaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit.

§ 7 Auszug aus der Liegenschaftskarte, Lageplan (3) Der Lageplan muss […] insbesondere enthalten […] 18. die Darstellung a) der barrierefreien Zugänge, b) der Anzahl, Lage und Größe der barrierefrei erreichbaren und nutzbaren Flächen außerhalb des Gebäudes, c) der Anzahl, Lage und Größe der bei der Errichtung und Nutzungsänderung erforderlichen barrierefreien Stellplätze.

§ 8 Bauzeichnungen (1) Für die Bauzeichnungen ist ein Maßstab von mindestens 1:100, bei Kulturdenkmalen ein Maßstab von mindestens 1:50, zu verwenden. Ein größerer Maßstab ist zu wählen, wenn er zur Darstellung der erforderlichen Eintragung notwendig ist; […] (2) In den Bauzeichnungen sind insbesondere darzustellen 1. die Grundrisse aller Geschosse mit Angabe der vorgesehenen Nutzung der Räume und mit Einzeichnung der a) Treppen, b) lichten Öffnungsmaße der Türen sowie deren Art und Anordnung an und in Rettungswegen, […] e) Aufzugsschächte, Aufzüge und der nutzbaren Grundflächen der Fahrkörbe von Personenaufzügen, […] h) Anforderungen zur Barrierefreiheit;



Alle Angaben ohne Gewähr


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