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NRW: Ungeregelter(!) Sonderbau und Barrierefreiheit - Was ist zu beachten?

  • Autorenbild: Stephan Kadelke
    Stephan Kadelke
  • 4. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

§50 BauONW definiert, was ein Sonderbau ist und wo es dabei besondere Anforderungen oder Erleichterungen gibt. Das betrifft dann auch ... 16. die barrierefreie Nutzbarkeit,...

Ergänzend dazu gibt es für einige Sonderbauten (Hochhäuser, Versammlungsstätten, Großgaragen etc.) weitergehende Verordnungen, die die bauartspezifischen Vorgaben weiter präzisieren wie z.B. die Sonderbauverordnung – SbauVO.

Daneben gibt es aber auch Sonderbauten, die nicht in der SbauVO geregelt sind. Hier spricht man von „ungeregelten“ Sonderbauten.


Was jetzt? In Deutschland gibt es Dinge, die ungeregelt sind? Und noch dazu im Bauwesen?

Die „Regeln“ müssen also anders gefunden werden, aber wie?


Im Grunde ist die Antwort einfach - mit Fachwissen und etwas gesundem Menschenverstand. Die "besonderen Anforderungen und Erleichterungen" werden in Absprache mit der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde festgelegt. Daher ist es, wie immer, äußerst hilfreich, die entsprechenden Gespräche schon in einem frühen Projektstadium zu führen und bei Bedarf im weitern Planungsstadium zu aktualisieren.


Wellenförmige Hochhausfassade
Wellenförmige Hochhausfassade

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