In den meisten Bundesländern werden die Anforderungen für barrierefreien Wohnungsbau durch die DIN 18040 Teil 2 geregelt. In diesen Bundesländer ist die Norm als Technische Baubestimmung eingeführt und somit verpflichtend. Teils werden die Vorschriften der Norm dann durch Verwaltungsvorschriften ergänzt oder geändert.
Einen grundlegend anderen Weg hat hier die Bundeshauptstadt Berlin eingeschlagen. Hier wurde eigens eine „ Verordnung über bauliche Anforderungen an barrierefreies Wohnen
Diese Verordnung regelt die Anforderungen, die an Wohnungen gestellt werden, die gemäß §50 Bauordnung für Berlin barrierefrei errichtet werden müssen.
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