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  • AutorenbildStephan Kadelke

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten werden geregelt in der ASR V3a.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten).


Wann müssen Arbeitsplätze barrierefrei gestaltet werden?


Laut ASR gilt: "(1) Das Erfordernis nach barrierefreier Gestaltung von Arbeitsstätten im Hinblick

auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ergibt sich immer dann, wenn Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden. ... Es sind die Bereiche der Arbeitsstätte barrierefrei zu gestalten, zu denen die Beschäftigten mit Behinderungen Zugang haben müssen."

Das bedeutet, dass es keine grundsätzliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten gibt.

ABER die ASR sagt auch: "(3) Die Pflichten des Arbeitgebers aus Absatz 1 beziehen sich nicht nur auf im Betrieb namentlich bekannte schwerbehinderte Beschäftigte, sondern auf alle Beschäftigten mit einer Behinderung. Eine Behinderung kann demnach auch dann vorliegen, wenn eine Schwerbehinderung nicht besteht (der Grad der Behinderung also weniger als 50 beträgt) oder die Feststellung einer Behinderung nicht beantragt worden ist."

Es muss also keine Schwerbehinderung vorliegen damit eine barrierefrei Gestaltung erforderlich wird.


Unterscheiden sich die Anforderungen der ASR V3a.2 von denen der DIN 18040-2?


Grundsätzlich sind die Untersschiede erwartbar gering. So unterscheiden sich die erforderlichen Bewegungsflächen am Arbeitsplatz nicht von denen in öffentlich zugänglichen Bereichen. Ebenso wird z.B. in beiden Vorschriften die Alarmierung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gefordert.

Aber natürlich gibt es auch Unterschiede. So wird z.B. besonders auf die Quetschgefahr für Rollstuhlfahrer bei (Schiebe-)Türen hingewiesen. Eine genaue Durchsicht der ASR ist daher im Bedarfsfall unbedingt ratsam.


Resümee


Die planerische Aufgabenstellung für Wohnnutzung oder öffentlich zugängliche Bereiche kann sich erheblich unterscheiden von der für Arbeitsbereiche. Die spezifischen Anforderungen von Arbeitsstätten sind je nach Tätigkeit auszurichten. Entsprechend wird von der ASR auch keine generelle Forderung für barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung formuliert. Allerdings wird es bei einem Neubau in jedem Fall sinnvoll sein, von vorneherein einen barrierefreien Rahmen zu schaffen, der im Bedarfsfall dann um spezifische Maßnahmen ergänzt wird.



Die ASR V3a.2 gibt es hier als kostenlosen Download.


Stand August 2023

Alle Angaben ohne Gewähr









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